Erwägungsgrund 3 32003D0508
Die Kommission, die als die gemeinsame bezeichnete Behörde fungiert, ist verpflichtet, dem Sekretariat des vorläufigen PIC-Verfahrens, nachstehend „vorläufiges Sekretariat“ genannt, im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten Entscheidungen über Chemikalien zu übermitteln.