Erwägungsgrund 4 32004D0777
Ab 1. Juni 2004 dürfen die zuständigen Träger der Mitgliedstaaten, denen keine Übergangszeit eingeräumt wurde, keine Vordrucke E 111 und E 111 B mehr ausstellen. Dies führt dazu, dass bei einer schrittweisen Einführung der Europäischen Karte manche zuständige Träger der betreffenden Mitgliedstaaten gezwungen sind, den Versicherten eine provisorische Ersatzbescheinigung auszustellen, solange ihnen die Ausstellung europäischer Karten noch nicht möglich ist. Allerdings müssen alle zuständigen Träger spätestens am 1. Januar 2006 in der Lage sein, Karten auszustellen.