Erwägungsgrund 5 32004D0777
Während der Übergangszeit stellen die zuständigen Träger der betreffenden Mitgliedstaaten den Versicherten weiterhin Vordrucke E 111 auf der Grundlage des im Beschluss Nr. 198 vom 23. März 2004 über den Ersatz und die Aufhebung der Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke enthaltenen Musters aus.