Erwägungsgrund 7 32004D0777
In einem Beschluss des Gemeinsamen EFTA-Ausschusses werden die Modalitäten für die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte im Europäischen Wirtschaftsraum festgelegt. In diesem Beschluss wird insbesondere das Muster der von den zuständigen Trägern Norwegens, Islands und Liechtensteins ausgestellten Karten festgelegt.