Beschluss Nr. 197 vom 23. März 2004 zu den Übergangszeiten für die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte gemäß Artikel 5 des Beschlusses Nr. 191 (Text von Bedeutung für den EWR und für das Abkommen EU/Schweiz) (2004/777/EG)
Ein Beschluss des Gemischten Ausschusses für das Abkommen über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und seinen Mitgliedsstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird die Modalitäten für die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte im Rahmen der Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Schweiz festlegen. Durch diesen Beschluss wird insbesondere das Muster der von den zuständigen Trägern der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellten Karten festgelegt —
Erwägungsgrund 8 32004D0777
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