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Der Beschluss zur Errichtung der Akademie überlässt es den Generalsekretären, dem Kanzler des Gerichtshofs und dem Vertreter des Bürgerbeauftragten, zu bestimmen, für welche Fortbildungsbereiche die Akademie zuständig ist.
Die Generalsekretäre der Organe, der Kanzler des Gerichtshofs und der Vertreter des Bürgerbeauftragten legen fest, für welche Fortbildungsbereiche die Akademie…
Es sind die Modalitäten für die verwaltungsmäßige Zuordnung der Akademie zum Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 des…
Die Europäische Verwaltungsakademie (im Folgenden: „die Akademie“) konzipiert, organisiert und bewertet für die Organe, die den Beschluss über die Errichtung…
Die Akademie kann auf Antrag eines Organs bzw. einer Einrichtung, eines Amtes oder einer Agentur der Gemeinschaften bei der Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen…
Solange die Akademie dem Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden „das Amt“ genannt) zugeordnet ist, wird die Funktion des…
Der Leiter der Akademie untersteht dem Direktor; er sorgt für die Ausführung der in Artikel 2 des Beschlusses über die Errichtung der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.