Erwägungsgrund 5 32005D0223
Die Kommission hat durch den Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom das ihr angegliederte Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) errichtet, das Verwaltungsuntersuchungen zur Betrugsbekämpfung durchführen soll und dessen Zuständigkeiten sich auf sämtliche Tätigkeiten erstrecken, die mit dem Schutz der Gemeinschaftsinteressen vor widerrechtlichen Handlungen, die verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt werden können, verbunden sind.