Erwägungsgrund 6 32005D0223
Mit den Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit des OLAF festgelegt und das OLAF insbesondere mit der Aufgabe befasst worden, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sicherzustellen, um die Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu koordinieren.