Art. 7 32005D0324
Der Fachausschuss unterbreitet der Verwaltungskommission ein ausführliches Arbeitsprogramm zur Genehmigung. Auch erstattet der Fachausschuss der Verwaltungskommission jährlich Bericht über seine Tätigkeit und die Ergebnisse im Rahmen des Arbeitsprogramms und macht dabei gegebenenfalls Vorschläge zu dessen Änderung.