Art. 8 32005D0324
Jede vorgeschlagene Maßnahme des Fachausschusses, die für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften Ausgaben nach sich zieht, unterliegt der Genehmigung durch den Vertreter dieses Organs.
Jede vorgeschlagene Maßnahme des Fachausschusses, die für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften Ausgaben nach sich zieht, unterliegt der Genehmigung durch den Vertreter dieses Organs.