Erwägungsgrund 8 32005D0388
Nach der Einführung des Verbots wurden zwar weiterhin runderneuerte Reifen ausgeführt, und zwar entweder im Rahmen von noch gültigen Einfuhrlizenzen oder aber infolge von Rechtsmitteln, die einige Einführer bei brasilianischen Gerichten einlegten, aber es ist offensichtlich, dass der Markt allmählich gegen europäische Ausführer abgeschottet wurde. Viele Gemeinschaftsausführer konnten im weiteren Verlauf zwar neue Märkte erschließen, waren aber nicht in der Lage, die Einbußen infolge des Erliegens der Ausfuhren nach Brasilien auszugleichen, auf die zuvor ein großer Anteil ihrer Exporteinnahmen entfallen war. Nicht allen gelang es, neue Märkte zu finden oder sich auf neue Produktlinien für besondere Fahrzeuge (runderneuerte Reifen für Gelände- oder Sportwagen usw.) zu verlegen, so dass das Einfuhrverbot im Verein mit anderen Faktoren (späte Zahlung durch den brasilianischen Einführer, Wechselkursschwankungen) einige Gemeinschaftshersteller in den Konkurs trieb.