Erwägungsgrund 10 32006D0516
Die Bestimmungen des Energieprotokolls stehen im Einklang mit dem Sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung des Klimawandels sowie der nachhaltige Umgang mit und der Einsatz von natürlichen Ressourcen. Diese Bestimmungen sind ebenso im Einklang mit der Politik der Gemeinschaft zu Energie, niedergelegt im Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan, im Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“, in der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, und der Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich: „Intelligente Energie — Europa“ (2003—2006).