Erwägungsgrund 12 32006D0516
Den Transeuropäischen Energie-Netzwerken (TEN-E) sollte Priorität eingeräumt werden und die Maßnahmen zur Koordinierung und Umsetzung gemäß der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich vorgesehen, sollen angewandt werden, wenn neue grenzüberschreitende Verbindungen, insbesondere Starkstromleitungen, entwickelt werden.