Erwägungsgrund 5 32006D0516
Die politischen Konzepte der Gemeinschaft, insbesondere die im Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft festgelegten vorrangigen Bereiche sollten innerhalb der Alpenregion gefördert und gestärkt werden.