Erwägungsgrund 17 32006D0516
Der Tourismus ist ein zunehmend globales Phänomen, das zugleich jedoch vor allem im lokalen und regionalen Verantwortungsbereich bleibt. In Bezug auf die Gemeinschaft sind hierbei vor allem von Bedeutung: die Richtlinie 85/337/EWG, die Richtlinie 92/43/EWG, die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens, die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und die Entschließung des Rates vom 21. Mai 2002 über die Zukunft des Tourismus in Europa. Die Alpenkonvention und ihr Tourismusprotokoll, gemeinsam mit den anderen Protokollen, die einen Einfluss auf den Tourismussektor haben können, sollen ein Rahmeninstrument darstellen, um Beiträge von Beteiligten auf lokaler und regionaler Ebene anzuregen und zu koordinieren, um Nachhaltigkeit zu einem Hauptantrieb in der qualitativen Verbesserung des touristischen Angebots in der Alpenregion zu machen.