Erwägungsgrund 13 32008D1351
Angesichts der globalen Natur des Problems ist eine internationale Zusammenarbeit unverzichtbar. Illegale Inhalte können in einem Land hergestellt und in einem zweiten bereitgehalten werden, sind dann aber weltweit zugänglich und abrufbar. Die internationale Zusammenarbeit, die durch die gemeinschaftlichen Vernetzungsstrukturen schon belebt worden ist, sollte verstärkt werden, damit Kinder auch dann besser vor grenzübergreifenden Risiken geschützt werden können, wenn Drittländer beteiligt sind. Ein Austausch bewährter Verfahren zwischen europäischen Einrichtungen und Einrichtungen in anderen Teilen der Welt könnte von gegenseitigem Vorteil sein.