Erwägungsgrund 4 32008D1351
Sowohl im Bereich der für Kinder möglicherweise schädlichen Inhalte, insbesondere des pornografischen Materials, als auch der illegalen Inhalte, insbesondere des Materials über Kindesmissbrauch, sind auch weiterhin Maßnahmen erforderlich. Gleichermaßen sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, durch die vermieden wird, dass Kinder die Opfer schädlichen oder illegalen Verhaltens werden, das zu körperlichen und psychologischen Schädigungen führt, und dass sie dazu verleitet werden, solche Verhaltensweisen nachzuahmen und sie dadurch sich selbst und anderen schaden. Besondere Anstrengungen sollten unternommen werden, um zu prüfen, wie Erwachsene daran gehindert werden können, über Informations- und Kommunikationstechnologien Annäherungen zu unternehmen, um Kinder mit der Absicht zu treffen, sexuellen Missbrauch oder andere Sexualdelikte zu begehen. Gleichzeitig sollte der Unterstützung durch Gleichaltrige besondere Beachtung geschenkt werden.