Art. 9 32008D0234
Geschäftsordnung
Der Ausschuss gibt sich nach Anhörung der Kommission eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Information übermittelt.
Der Ausschuss gibt sich nach Anhörung der Kommission eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Information übermittelt.