Erwägungsgrund 14 32008D0381
Das EMN sollte durch Finanzhilfen der Kommission gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften kofinanziert werden.