Erwägungsgrund 3 32008D0381
Am 4. November 2004 billigte der Europäische Rat ein Mehrjahresprogramm zur Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, das Haager Programm; darin wird die Entwicklung der zweiten Phase einer gemeinsamen Politik im Bereich Asyl, Migration, Visa und Außengrenzen gefordert, die unter anderem auf einer engeren praktischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und einem effektiveren Informationsaustausch beruhen und am 1. Mai 2004 beginnen sollte. Im Haager Programm wird Folgendes festgestellt: „Die derzeitige Entwicklung einer europäischen Asyl- und Migrationspolitik sollte auf einer gemeinsamen Analyse aller Aspekte der Wanderungsbewegungen beruhen. Von entscheidender Bedeutung ist es, die Erhebung, die Weitergabe, den Austausch und die effiziente Verwendung aktueller Informationen und Daten über alle relevanten Entwicklungen bei Wanderungsbewegungen weiterzuentwickeln.“