Erwägungsgrund 6 32008D0903
Es ist daher möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen Personenkontrollen an den Binnengrenzen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschafft werden sollten. Für den Fall, dass sich weitere Bewertungsbesuche an den Luftgrenzen als erfolglos erweisen, sollte der Zeitpunkt für die Anwendung des Schengen-Besitzstands betreffend die Abschaffung der Personenkontrollen an den Luftgrenzen überprüft werden.