Erwägungsgrund 9 32008D0903
Nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark über die Begründung von Rechten und Pflichten zwischen Dänemark und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bezug auf die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die sich auf Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft stützen, wird dieses Abkommen, was die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands anbelangt, am selben Tag in Kraft gesetzt, an dem das Abkommen in Kraft gesetzt wird.