Erwägungsgrund 10 32009D0334
Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorzusehen, dass Drittländer an den Beratungen der Expertengruppe teilnehmen. Vor allem da Norwegen und die Schweiz, die der Europäischen Weltraumorganisation angehören, an den europäischen GNSS-Programmen beteiligt und in die Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit diesen Programmen eng eingebunden sind, sollten sie die Möglichkeit erhalten, für einen auf drei Jahre befristeten Zeitraum, der mittels entsprechender Übereinkünfte zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen beiden Drittländern verlängert werden kann, an den Beratungen der Gruppe teilzunehmen —