Erwägungsgrund 9 32009D0334
Daher sollte eine Expertengruppe mit der Bezeichnung „Ausschuss für die Sicherheit der europäischen GNSS“ eingerichtet werden, deren Schaffung, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitsweise mit den Punkten in der vorgenannten Erklärung der Kommission sowie mit den horizontalen Bestimmungen der mit dem Beschluss der Kommission K(2005) 2817 getroffenen Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission im Einklang stehen.