Erwägungsgrund 7 32009D0334
In derselben Erklärung hat sich die Kommission auch verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Befugnisse die Stellungnahmen der Expertengruppe umfassend zu berücksichtigen und die Gruppe insbesondere vor der Festlegung der wichtigsten Sicherheitsanforderungen an die Systeme nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 zu konsultieren.