Erwägungsgrund 10 32009D0492
Im Einklang mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) insbesondere bei Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche hat die Kommission das „Durchführungsabkommen MTF/INT/003/EEC911100 (TFEU970089129) über EG-finanzierte ständige Tätigkeiten der unter der Schirmherrschaft der FAO tätigen Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche“ geschlossen, das am 1. September 2005 unterzeichnet und zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2008 angewandt wurde.