Erwägungsgrund 5 32009D0492
In der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurde das Verbot prophylaktischer Impfungen bestätigt; zugleich wurden die Möglichkeiten für Notimpfungen gegen MKS ausgeweitet.