Erwägungsgrund 12 32009D0492
Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 ist es angebracht, den Gemeinschaftsbeitrag auf einen Höchstbetrag von 8000000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festzusetzen. Die Mittel des Treuhandfonds für das Jahr 2009 sollten sich zusammensetzen aus dem Abschlusssaldo zum 31. Dezember 2008 und einem Gemeinschaftsbeitrag, der so bemessen ist, dass sich ein Gesamtbetrag in USD ergibt, der dem Betrag von 2000000 EUR entspricht. Die Ausgaben werden durch jährliche Einzahlungen ausgeglichen.