Erwägungsgrund 9 32009D0492
Die Gemeinschaft und die Vereinten Nationen unterzeichneten am 29. April 2003 ein Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich, mit dem die Voraussetzungen für die Durchführung des am 17. Juli 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen geschaffen wurden.