Erwägungsgrund 3 32009D0492
Wegen der zunehmenden Gefahr, die von der Einschleppung exotischer MKS-Stämme nach Europa ausging, wurden die Mitgliedsländer der EUFMD in den sechziger Jahren aufgefordert, einen Treuhandfonds einzurichten, mit dem Sofortmaßnahmen in den Balkanländern, über die die Seuche hauptsächlich nach Kontinentaleuropa eingeschleppt wurde, durchgeführt werden sollten. Dieser Fonds wurde später aufgeteilt in den Treuhandfonds 911100MTF/003/EEC, in den die Mitgliedsländer einzahlten, die gleichzeitig Mitgliedstaaten der Gemeinschaft waren, und in den Treuhandfonds 909700MTF/004/MUL, in den die Mitgliedsländer der EUFMD einzahlten, die damals nicht der Gemeinschaft angehörten bzw. ihr auch heute nicht angehören.