Erwägungsgrund 4 32009D0492
Mit Artikel 4 der Richtlinie 90/423/EWG des Rates wurde 1991 gemeinschaftsweit die Einstellung prophylaktischer Impfungen gegen MKS verfügt.
Mit Artikel 4 der Richtlinie 90/423/EWG des Rates wurde 1991 gemeinschaftsweit die Einstellung prophylaktischer Impfungen gegen MKS verfügt.