Erwägungsgrund 31 32021R0695
Mit dem Programm sollten FuI auf integrierte Art und Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen im Rahmen der Welthandelsorganisation unterstützt werden. Das Konzept Forschung, einschließlich der experimentellen Entwicklung, sollte gemäß dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erstellten Frascati-Handbuch angewendet werden, während das Konzept Innovation gemäß dem von der OECD und Eurostat erstellten Oslo-Handbuch angewendet werden sollte, das einen umfassenden Ansatz unter Einbeziehung sozialer Innovationen und Konzepte verfolgt. Die Definitionen der OECD zum Technologie-Reifegrad (Technological Readiness Level — TRL) sollten wie im Horizont 2020 bei der Einstufung von Tätigkeiten im Bereich der technologischen Forschung, Produktentwicklung und Demonstration und bei der Definition der Arten von Maßnahmen, die in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbar sind, berücksichtigt werden. Es sollten keine Finanzhilfen für Maßnahmen gewährt werden, bei denen die Tätigkeiten TRL 8 übersteigen. Im Rahmen des Arbeitsprogramms sollte es möglich sein, für eine bestimmte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Säule „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ Finanzhilfen für die Produktbewertung im großen Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit vorzusehen.