Erwägungsgrund 10 32009D0966
Bulgarien und Rumänien traten am 1. Januar 2007 der Europäischen Union bei. Da die Verordnung (EG) Nr. 19017/2006 den Mitgliedstaaten die Zulassung von PCT für besondere Verwendungszwecke in ihrem Hoheitsgebiet erlaubt, sollte die Einfuhrentscheidung geändert werden, damit sie die nationalen Rechtsvorschriften dieser beiden neuen Mitgliedstaaten widerspiegelt.