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Die Entscheidung über die Einfuhr von Quecksilberverbindungen, die im PIC-Rundschreiben X veröffentlicht wurde, wird durch die Einfuhrentscheidung im Antwortformular für das einführende Land in Anhang VI dieses Beschlusses ersetzt. ANHANG I Revidierte Entscheidungen über die Einfuhr von Lindan, Methamidophos und Pentachlorphenol und seinen Salzen und Estern, die die Einfuhrentscheidungen im Beschluss 2000/657/EG ersetzen ►(1) M1 ►(1) M1 ►(1) M1 ANHANG II Revidierte Entscheidung über die Einfuhr von Ethylenoxid, die die Einfuhrentscheidung im Beschluss 2001/852/EG ersetzt ►(1) M1 ►(1) M1 ANHANG III Revidierte Entscheidung über die Einfuhr von polybromierten Biphenylen (PBB), die die Einfuhrentscheidung im Beschluss 2003/508/EG ersetzt ►(1) M1 ANHANG IV Revidierte Entscheidungen über die Einfuhr von Fluoracetamid, HCH (Isomerengemisch) und polychlorierten Terphenylen (PCT), die die Einfuhrentscheidungen im Beschluss 2005/416/EG ersetzen ►(1) M1 ►(1) M1 ►(1) M1 ANHANG V Revidierte Entscheidung über die Einfuhr von verstäubbaren Pulverformulierungen, die eine Kombination aus Benomyl, Carbofuran und Thiram enthalten, die die Einfuhrentscheidung im Beschluss 2004/382/EG ersetzt ►(1) M1 ANHANG VI Revidierte Entscheidung über die Einfuhr von Quecksilberverbindungen, die die Einfuhrentscheidung, die im PIC-Rundschreiben X veröffentlicht wurde, ersetzt ►(1) M1
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