Erwägungsgrund 8 32009D0966
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Lindan und HCH (Isomerengemisch) wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG verboten und die nach dieser Verordnung zugelassene Ausnahme endete am 31. Dezember 2007. Daher ist ab diesem Zeitpunkt jede Einfuhr dieser Chemikalien verboten.