Beschluss der Kommission vom 17. Dezember 2009 zur Genehmigung des von Bulgarien vorgelegten nationalen Programms zur Kontrolle und Überwachung der Transportbedingungen für aus der Union über den Hafen von Burgas ausgeführte lebende Rinder sowie der Finanzhilfe der Union für 2010 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10004) (Nur der bulgarische Text ist verbindlich) (2009/979/EU)
Damit der Binnenmarkt funktioniert, bedarf es eines harmonisierten Kontrollsystems für lebende Tiere, einschließlich solcher, die in Drittländer ausgeführt werden. Die Durchführung dieser Strategie sollte durch eine Finanzhilfe der Union erleichtert werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0979
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