Erwägungsgrund 4 32010D0034
Daher sollte die Eesti Pank ihren verbleibenden Teil ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB, der 18539259,01 EUR entspricht, in folgender Weise einzahlen: am 3. Januar 2011 einen Betrag von 9589259,01 EUR, der sich durch Multiplikation des gezeichneten Kapitals der EZB am 28. Dezember 2010 (5760652402,58 EUR) mit dem Gewichtsanteil der Eesti Pank im Schlüssel für die Kapitalzeichnung (0,1790 %) abzüglich des von ihr bereits eingezahlten Teils ihres Anteils am gezeichneten Kapital der EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/27 ergibt, und einen weiteren Betrag von 8950000,00 EUR, der sich aus der Multiplikation des Erhöhungsbetrags des gezeichneten Kapitals der EZB (5000000000 EUR) mit dem Gewichtsanteil der Eesti Pank am Schüssel für die Kapitalzeichnung ergibt. Den letzteren Betrag sollte die Eesti Pank in drei gleichen Teilbeträgen zahlen. Der erste Teilbetrag wird zusammen mit dem Betrag von 9589259,01 EUR eingezahlt, und die anderen zwei Teilbeträge von je 2983333,33 zwei Geschäftstage vor dem letzten TARGET2-Geschäftstag in den Jahren 2011 und 2012.