Erwägungsgrund 9 32010D0034
Entsprechend Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Eesti Pank Gelegenheit gehabt, vor der Verabschiedung dieses Beschlusses eine Stellungnahme abzugeben —
Entsprechend Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Eesti Pank Gelegenheit gehabt, vor der Verabschiedung dieses Beschlusses eine Stellungnahme abzugeben —