Beschluss des Rates vom 13. September 2010 über den Abschluss des Protokolls über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers im Namen der Europäischen Union (2010/631/EU)
Das IKZM-Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 10 32010D0631
Erwägungsgrund 10 32010D0631Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen