Erwägungsgrund 5 32010D0631
Das integrierte Küstenzonenmanagement ist ein Bestandteil der integrierten Meerespolitik der EU, die vom Europäischen Rat in Lissabon am 13. und 14. Dezember 2007 befürwortet, in der Mitteilung „Eine bessere Governance im Mittelmeerraum dank einer integrierten Meerespolitik“ der Kommission detailliert beschrieben und später auch in den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ zur integrierten Meerespolitik vom 16. November 2009 begrüßt wurde.