Erwägungsgrund 3 32010D0631
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2002 zur Umsetzung einer Strategie für ein integriertes Management der Küstengebiete in Europa, insbesondere in Kapitel V dieser Empfehlung, wird die Durchführung eines integrierten Küstenzonenmanagements durch die Mitgliedstaaten im Rahmen bestehender Abkommen mit an demselben Regionalmeer gelegenen Nachbarländern, einschließlich Drittstaaten, angeregt.