Erwägungsgrund 6 32010D0631
Mit Beschluss 2009/89/EG des Rates vom 4. Dezember 2008 wurde das Protokoll über integriertes Küstenzonenmanagement im Mittelmeerraum zum Übereinkommen von Barcelona (im Folgenden „IKZM-Protokoll“) vom Rat vorbehaltlich des späteren Abschlusses des IKZM-Protokolls im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.