Erwägungsgrund 9 32010D0631
Das IKZM-Protokoll enthält eine Vielfalt von Bestimmungen, die unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen umgesetzt werden müssen. Während die Union, u. a. wegen des grenzübergreifenden Charakters der meisten Umweltprobleme, das integrierte Küstenzonenmanagement fördern sollte, werden die Mitgliedstaaten und deren zuständige Behörden für die Ausarbeitung und Umsetzung bestimmter im IKZM-Protokoll festgelegter detaillierter Maßnahmen im Küstenbereich verantwortlich sein, wie beispielsweise für die Ausweisung von Zonen, in denen Bauvorhaben nicht zulässig sind.