Erwägungsgrund 10 32010D0779
Der Rat erkennt das Recht des Vereinigten Königreichs an, gemäß Artikel 4 des Schengen-Protokolls einen Antrag auf Anwendung der vorgeschlagenen Verordnung insoweit zu stellen, als sich das Vereinigte Königreich nicht aus anderen Gründen an diesem Verordnungsvorschlag beteiligt.