Erwägungsgrund 7 32010D0779
In Anbetracht seiner Beteiligung an Eurodac und seiner partiellen Beteiligung am SIS II hat das Vereinigte Königreich das Recht, sich an den Tätigkeiten der Agentur insoweit, als die Agentur für das durch den Beschluss 2007/533/JI des Rates geregelte Betriebsmanagement des SIS II und Eurodac verantwortlich ist, zu beteiligen.