Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2010 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Anwendung einzelner Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (2010/779/EU)
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Das Vereinigte Königreich hat sich an der Annahme des der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000, die Einrichtung, Betrieb und Nutzung des Eurodac regelt, beteiligt, und diese ist für das Vereinigte Königreich bindend.
Erwägungsgrund 6 32010D0779
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