Erwägungsgrund 9 32010D0779
Um die Einhaltung der Verträge und geltenden Protokolle zu gewährleisten und zugleich die Einheitlichkeit und Kohärenz der vorgeschlagenen Verordnung zu erhalten, hat das Vereinigte Königreich beantragt, sich gemäß Artikel 4 des Schengen-Protokolls insoweit an der vorgeschlagenen Verordnung über die Agentur zu beteiligen, als die Agentur für das Betriebsmanagement des SIS II gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des VIS zuständig ist.