Erwägungsgrund 8 32010D0779
Die vorgeschlagene Agentur sollte eine einheitliche Rechtspersönlichkeit erhalten und durch die Einheitlichkeit ihrer organisatorischen und finanziellen Struktur gekennzeichnet sein. Hierzu sollte die Agentur durch einen einzigen Gesetzgebungsakt errichtet werden, über den der Rat insgesamt abstimmen muss. Außerdem sollte die Verordnung nach ihrer Annahme in allen ihren Teilen in den Mitgliedstaaten Anwendung finden, für die sie bindend ist. Somit ist die Möglichkeit einer partiellen Anwendbarkeit auf das Vereinigte Königreich ausgeschlossen.