Erwägungsgrund 2 32011D0121
Am 27. Mai 2010 führte die Kommission eine Anhörung über die Herangehensweise und die Prozesse zur Festlegung für die gesamte Europäische Union geltender Leistungsziele durch, in die alle in Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 genannten Beteiligten einbezogen wurden.