Erwägungsgrund 9 32011D0121
Während des ersten Bezugszeitraums für das Leistungssystem sollte die Kommission mit Unterstützung der EASA die wesentlichen Leistungsindikatoren bewerten und validieren, um sicherzustellen, dass das Sicherheitsrisiko angemessen ermittelt, gemindert und bewältigt wird. Die Mitgliedstaaten sollten diese wesentlichen Leistungsindikatoren überwachen und veröffentlichen und können entsprechende Ziele festlegen.